MännerSport Abtwil – St. Josefen (vormals Männerriege Abtwil – St. Josefen) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Abtwil SG und betreibt dem Lebensalter und der körperlichen Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder angepassten Sport. Die Kameradschaft unter den Mitgliedern und die Geselligkeit werden durch regelmässige Anlässe gepflegt. MännerSport ist als eigenständiger Verein ein Partnerverein des Turnvereins Abtwil – St. Josefen und unterstützt dessen Zielsetzungen.
MännerSport Abtwil – St. Josefen ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
In den MännerSport können Männer ab dem 25. Altersjahr aufgenommen werden. Ausnahmefälle können durch den Vorstand bewilligt werden.
Der Vorstand empfiehlt die Aufnahme von Neumitgliedern, die Mitgliederversammlung entscheidet über den Eintritt. Der Vereinsaustritt erfolgt mittels schriftlicher Anzeige an den Vorstand per Ende des Vereinsjahres oder durch Nichtbezahlen des Jahresbeitrags. Für das laufende Rechnungsjahr ist der volle Beitrag zu entrichten. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit Rekurs Möglichkeit an die Mitgliederversammlung.
Der Verein kennt 3 Mitgliederkategorien:
Dem MännerSport steht ein Vorstand vor, der jährlich gewählt wird. Der Vorstand besteht mindestens aus: Präsident, Aktuar, Kassier und Vorturner. Ein durch den Vorstand zu bestimmender Vorturner versieht gleichzeitig das Amt des Vizepräsidenten. Bei Bedarf kann der Vorstand auch erweitert werden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Zur Prüfung der Kassenführung werden zwei Rechnungsrevisoren ernannt, die jährlich an der Mitgliederversammlung Bericht erstatten und von dieser jährlich gewählt werden.
Versammlungen des MännerSports werden einberufen, sobald es der Vorstand für notwendig erachtet oder wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies wünscht. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mindestens 2 Wochen im Voraus. Die Mitgliederversammlung findet Anfang Jahr statt und umfasst mindestens folgende Geschäfte:
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das Einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Gleichstand hat der Präsident den Stichentscheid.
Anträge zur Behandlung an der Mitgliederversammlung sind bis 8 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zur richten. Über Anträge zu Traktanden, die nicht ordentlich angekündigt wurden, kann nur Beschluss gefasst werden, wenn die Versammlung sie mit einer Zweidrittelmehrheit für erheblich erklärt hat.
Ein vom Vorstand bestimmtes Mitglied des MännerSports hat eine beratende Stimme an den Versammlungen des Partnervereins TV Abtwil-St. Josefen. Dieses Recht steht auch einem Vertreter des TV Abtwil-St. Josefen an den Versammlungen von MännerSport zu.
Der Präsident vertritt die Vereinsinteressen nach aussen. Er erledigt die laufenden Geschäfte und führt die Versammlungen durch. Der Kassier verwaltet die Kassa und das Vermögen. Der Aktuar führt die Protokolle und das Archiv. Für besondere Aufgaben können Spezialteams gebildet werden, die vom Vorstand dafür beauftragt werden.
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, freiwilligen Beiträgen, Ertrag des Vermögens, Ertrag aus Anlässen, Sponsorbeiträgen und allfälligen weiteren Einkünften.
Der Präsident führt zusammen mit dem Aktuar die rechtsverbindliche Unterschrift. Sie erteilen dem Kassier die Vollmacht zur Einzelunterschrift bis zu einem Betrag, der vom Vorstand festzulegen ist. Für grössere Beträge ist das Visum des Präsidenten erforderlich. Bei Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident seine Aufgaben und Kompetenzen.
Der Kassier haftet für die ihm überlassenen Mittel gegenüber dem Verein. Der Verein haftet mit seinem ganzen Vermögen gegenüber Dritten. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen; strafbare Handlungen ausgenommen.
Die Mitglieder haben sich grundsätzlich selbst zu versichern. Für Organe wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Ersatzansprüche gegenüber dem Verein stehen den Mitgliedern nicht zu. Eine gegenseitige Haftung zwischen dem TV Abtwil-St. Josefen und dem MännerSport ist ausgeschlossen.
Die Vorturner sorgen für regelmässige Turnstunden. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Turnstunden, Versammlungen und Anlässe regelmässig besuchen und aktiv mitmachen.
Dem Verein MännerSport steht es frei, jederzeit Statutenänderungen vorzunehmen. Die Statutenänderungen sind von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Diese sind dem TV Abtwil-St. Josefen zur Genehmigung vorzulegen.
Bei einer Auflösung von MännerSport werden die Vereinsakten dem Ortsmuseum Gaiserwald zur Aufbewahrung übergeben. Das Vermögen ist vom TV Abtwil-St. Josefen zu Gunsten der Jugendriegen zu verwenden.
Die vorliegenden Statuten ersetzen die Statuten vom 15. März 2010 und sind vorbehaltlich der Genehmigung des TV Abtwil-St. Josefen an der Versammlung am 7. Februar 2014 genehmigt worden. Sie treten nach der Genehmigung des TV Abtwil-St. Josefen in Kraft.
Abtwil, den 7. Februar 2014
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